AGBs

Sprachen sind unsere Stärke

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.01.2012)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma ConTec Fachübersetzungen GmbH (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich zukünftiger Aufträge.
Nebenvereinbarungen sowie Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Gleiches gilt für den Fall, dass ausnahmsweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Grund­lage eines Auftrags sein sollen.

 

§ 2 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.)Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt elektronisch per E-Mail, Fax oder Post. Bei telefonischen oder sonstigen formlosen Aufträgen gehen sich hieraus ergebende Probleme zu Lasten des Auftraggebers. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unvollständigen, unrichtigen oder unklaren Auftragserteilung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis ist erst dann zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer die Auftragsübernahme entweder schriftlich, per E-Mail oder Fax oder individuell auf dem jeweiligen Auftrag bestätigt hat.

2.) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung Ausgangssprache, Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, insbesondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild), Speicherung auf bestimmten Speichermedien sowie den Liefertermin anzugeben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zur Verfügung zu stellen.

3.) Unterlagen und Informationsmaterial, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Material nicht ausreichend sein, kann der Auftragnehmer die Übermittlung weiteren relevanten Informations­material durch den Auftraggeber anfordern.

4.) Bei allen übernommenen Aufträgen setzt der Auftragnehmer voraus, dass der Auftraggeber das Urheberrecht an dem zu übersetzenden Ausgangstext hat. Im Falle einer etwaigen Urheberrechtsverletzung haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber.

 

§ 3 Leistungsumfang – Ausführung – Lieferung

Der jeweilige Leistungsumfang und die Lieferungsart werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer sichert die termingerechte und sorgfältige Übersetzung zu. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen der einschlägigen Richtlinien der berufsständischen Organisationen vollständig und gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Ohne begleitendes Informationsmaterial oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand des Auftrags.

Der Auftragnehmer ist bemüht, alle Aufträge innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erledigen. Der Auftragnehmer übernimmt allerdings keinerlei Verantwortung für nicht termingerechte Lieferungen, die durch technische Schwierigkeiten verursacht wurden. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung des Auftragnehmers bei einer eventuellen Beschädigung der Übersetzung im Rahmen der elektronischen Übermittlung ist ausgeschlossen.
Bei Lieferverzögerungen, die auf höherer Gewalt oder technischen Schwierigkeiten beruhen, oder im Verantwortungsbereich Dritter (Kurierdienste) liegen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. In solchen Fällen gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist. Lieferverzögerungen und Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung seiner Mitwirkungspflicht ergeben, gehen ausschließlich zu lasten des Auftraggebers. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den vom Auftragnehmer zu vertretenden Fällen des Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber dem Auftragnehmer in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat.

§ 4 Abnahme – Mängelrüge –

Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.
Die Übersetzung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich, bis spätestens 30 Tage nach Lieferung der Übersetzung, diese Mängel schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzeigt.
Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nach Wahl des Auftragnehmers. Schlägt diese fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Nach Fristablauf ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

§ 5 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist vorvertraglich, vertraglich und außervertraglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor bei Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten des geschlossenen Vertrages. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Auftragswertes des jeweiligen Auftrags beschränkt. Für Beschädigung oder Verlust von Dateien auf kunden- oder firmeneigenen Datenträgern sowie auf elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust von den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls keine Haftung übernommen. In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials. Sollte sich die Übersetzung für den vom Auftraggeber geplanten Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke etc) als ungeeignet erweisen, behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an den Auftragnehmer, selbst wenn aufgrund einer mangelhaften Adaption eine Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder es zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Auftraggebers kommt.

§ 6 Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, (Stromnetzausfälle, Internetausfälle, Naturkatastrophen) Betriebsstörungen, Netz­werk- oder Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen entstehen. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren verursacht werden. Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine EDV regelmäßig auf Viren überprüft wird. Bei Versand von Dateien per E-Mail oder jeder anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig.

§ 7 Vergütung

Angebote und Preise sind freibleibend.
Die Rechnung des Auftragnehmers ist ohne Abzug zahlbar, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung.
Die Firma ConTec Fachübersetzungen GmbH behält sich vor, bei Privatkunden den Rechnungsbetrag bei Auftragserteilung vorab geltend zu machen und bei Firmen, je nach Auftragsumfang, eine angemessene Teilzahlung zu fordern.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Datenschutz

Bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und möglichen Erfüllungsgehilfen kann der Auftragnehmer einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Informationen zugreifen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz gespeichert werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt der zu übersetzenden Unterlagen sowie ihm etwaig zur Verfügung gestelltes Informationsmaterial und alle im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere nicht vor, wenn der Auftragnehmer sich zur Durchführung des Auftrages Erfüllungsgehilfen bedient.

§ 10 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtes. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner Dortmund.

§ 11 Wirksamkeit

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.