Übersetzungen mit Beglaubigungsvermerk
Beglaubigte Übersetzungen
Benötigen Sie eine Übersetzung Beglaubigungsvermerk?
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für eine Vielzahl von Sprachen an.
Für manche Anlässe ist es erforderlich, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, z.B. wenn es um Übersetzungen für behördliche Zwecke geht oder bei grenzübergreifenden Transaktionen. Übersetzungen werden in diesen Bereichen oftmals nur dann als rechtswirksam anerkannt, wenn sie beglaubigt sind.
- TÜV SÜD geprüft
- Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2015
- Übersetzungen gemäß DIN EN ISO 17100
Wie wird eine Übersetzung beglaubigt?
Bei der Beglaubigung wird das übersetzte Dokument mit einem Beglaubigungsvermerk sowie mit der Unterschrift und dem Stempel des für die jeweilige Sprache gerichtlich ermächtigten Übersetzers versehen.
Dokumente, die wir häufig beglaubigt übersetzen
Urkunden
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Scheidungsurkunden
- Gründungsurkunden
Zeugnisse
- Schulzeugnisse
- Diplomzeugnisse
- Arbeitszeugnisse
- Führungszeugnisse
Weitere Dokumente
- Führerscheine
- Testamente
- Gerichtsurteile
- Zertifikate
- Verträge
- Handelsregisterauszuüge
- Geschäftsdokumente
Beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Legalisierungsvermerke
Manche Dokumente müssen mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Dies ist im Allgemeinen dann notwendig, wenn die Unterschrift und der Stempel des unterzeichnenden Beamten in seiner Funktion bestätigt werden muss.
Weitere Informationen zum Thema Beglaubigung, Apostille und Urkundenbeschaffung finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts unter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802
Unsere Übersetzer sind startklar
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Sie erreichen uns telefonisch oder direkt über unser Kontaktformular.
Ermächtigte Übersetzer
Übersetzer müssen beim zuständigen Oberlandesgericht als für die jeweilige Zielsprache ermächtigt eingetragen sein, um einen Beglaubigungsvermerk mit Stempel anbringen zu können.
Hierfür müssen entsprechende Nachweise über die persönliche und sprachliche Eignung erbracht und eine Prüfung der deutschen Gerichts- und Behördensprache erfolgreich abgelegt werden.
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