Übersetzungen mit Beglaubigungsvermerk

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Sprachen sind unsere Stärke

Beglaubigte Übersetzungen

Benötigen Sie eine Übersetzung Beglaubigungsvermerk?

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für eine Vielzahl von Sprachen an.

Für manche Anlässe ist es erforderlich, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, z.B. wenn es um Übersetzungen für behördliche Zwecke geht oder bei grenzübergreifenden Transaktionen. Übersetzungen werden in diesen Bereichen oftmals nur dann als rechtswirksam anerkannt, wenn sie beglaubigt sind.

  • TÜV SÜD geprüft
  • Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2015
  • Übersetzungen gemäß DIN EN ISO 17100
ConTec Globus

Wie wird eine Übersetzung beglaubigt?

Bei der Beglaubigung wird das übersetzte Dokument mit einem Beglaubigungsvermerk sowie mit der Unterschrift und dem Stempel des für die jeweilige Sprache gerichtlich ermächtigten Übersetzers versehen.

Dokumente, die wir häufig beglaubigt übersetzen

Urkunden

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Gründungsurkunden

Zeugnisse

  • Schulzeugnisse
  • Diplomzeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • Führungszeugnisse

Weitere Dokumente

  • Führerscheine
  • Testamente
  • Gerichtsurteile
  • Zertifikate

 

  • Verträge
  • Handelsregisterauszuüge
  • Geschäftsdokumente

Beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Legalisierungs­vermerke

Manche Dokumente müssen mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Dies ist im Allgemeinen dann notwendig, wenn die Unterschrift und der Stempel des unterzeichnenden Beamten in seiner Funktion bestätigt werden muss.

Weitere Informationen zum Thema Beglaubigung, Apostille und Urkundenbeschaffung finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts unter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802

Unsere Übersetzer sind startklar

Unsere freundlichen Mitarbeiter beraten Sie gerne persönlich.
Sie erreichen uns telefonisch oder direkt über unser Kontaktformular.

ConTec Globus

Ermächtigte Übersetzer

Übersetzer müssen beim zuständigen Oberlandesgericht als für die jeweilige Zielsprache ermächtigt eingetragen sein, um einen Beglaubigungsvermerk mit Stempel anbringen zu können.

Hierfür müssen entsprechende Nachweise über die persönliche und sprachliche Eignung erbracht und eine Prüfung der deutschen Gerichts- und Behördensprache erfolgreich abgelegt werden.

Aus welcher Sprache möchten
Sie übersetzen lassen?

Wir übersetzen aus fast allen Sprachen, fragen Sie uns einfach.

Warum es sich lohnt, mit uns zusammen­zuarbeiten

  • Ihre Anfragen und E-Mails werden schnell beantwortet.
  • Sie profitieren von über 30 Jahren umfangreicher Erfahrung.
  • Sie können sich auf eine unkomplizierte Abwicklung verlassen.
  • Sie haben einen festen Ansprechpartner.
  • Wir bieten Ihnen ein faires Preis-Leistungsverhältnis.
  • Unsere Angebote sind transparent.

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Möchten Sie ein unverbindliches Angebot für eine Übersetzung bzw. Fachübersetzung erhalten oder uns eine Nachricht zukommen lassen? Auch zu übersetzende Texte können Sie gern direkt anfügen.

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