Urkunden sind äußerst wichtige Dokumente, da diese oftmals Meilensteine im Leben eines Menschen markieren. Dies gilt umso mehr in dieser Zeit der Globalisierung, in der einmal ausgestellte Urkunden oftmals für das Ausland übersetzt werden müssen oder in anderer Richtung für die deutschen Behörden sprachlich erschlossen werden müssen.
Im Folgenden eine Auswahl der durch die Firma ConTec Fachübersetzungen regelmäßig vorgenommen Übersetzungen von Urkunden:
Personen betreffende Urkunden:
Einbürgerungszusicherungen
- Führerscheine
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Patientenverfügungen
- Scheidungsurkunden
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Sterbeurkunden
- Zeugnisse
Gegenstände betreffende Urkunden:
- Grundstückskaufverträge
- Grundbuchauszüge
- Gründungsurkunden
- Handelsregisterauszüge
- Wertpapiere
Rechte betreffende Urkunden
- Patente
- Schecks
- Testamente
- Versicherungsscheine
- Wechsel
Meist müssen solche Urkundenübersetzungen zusätzlich vom Übersetzer für behördliche Verwendungszwecke, insbesondere beim Standesamt, beglaubigt werden. Auch bei beglaubigten Übersetzungen gilt natürlich die besondere Verpflichtung zu Sorgfalt und Verschwiegenheit bei der Bearbeitung dieser persönlichen Dokumente.